Das Nationale Gesundheitsportal "gesund.bund.de" des Bundes darf nach einem am Mittwoch ergangenen Urteil des Landgerichts Bonn nicht länger pressemäßig aufbereitete Artikeln zu allgemeinen Gesundheitsthemen anbieten. Ein Großteil der Beiträge überschreitet nach Ansicht des Gerichts die Grenzen des zulässigen staatlichen Informationshandelns. Geklagt hatte ein Verlag, der selbst mehrere Gesundheitsportale für medizinische Laien betreibt.
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