Im Jemen lebende jemenitische Staatsangehörige können von der Bundesrepublik nicht verlangen, dass sie über die bisher schon durchgeführten Konsultationen sowie die Einholung rechtlicher Zusicherungen hinaus Maßnahmen ergreift, um sicherzustellen, dass die Nutzung der Air Base Ramstein durch die USA für Einsätze bewaffneter Drohnen im Jemen im Einklang mit dem Völkerrecht erfolgt. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden.
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