Montag, 7.2.2022
"Szenetypisches" Verhalten rechtfertigt Identitätskontrolle

Am 19.01.2022 hatte das Oberverwaltungsgericht Hamburg die Klage eines aus Togo stammenden Anwohners des Stadtteils St. Pauli abgewiesen, der sich durch eine polizeiliche Identitätsfeststellung diskriminiert gefühlt hatte. Nun liegt die schriftliche Urteilsbegründung vor, mit der das OVG die Voraussetzungen für polizeiliche Kontrollen in Hamburg konkretisiert. Ein Gefahrenverdacht sei ausreichend. Ein solcher könne unter anderem dann vorliegen, wenn jemand (an einem "gefährlichen Ort") das typische Verhaltensmuster von Drogendealern aufweise.

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Donnerstag, 20.1.2022
Aus Togo stammender Anwohner St. Paulis unterliegt in Streit um Ausweiskontrolle

Ein aus Togo stammender Anwohner in St. Pauli, der sich durch wiederholte Identitätsfeststellungen in dem Hamburger Stadtteil diskriminiert sieht, muss eine Niederlage hinnehmen. Das Oberverwaltungsgericht der Hansestadt hat die Klage des Mannes auf Feststellung, dass eine gegen ihn gerichtete polizeiliche Identitätsfeststellung in der Balduinstraße in St. Pauli im November 2017 rechtswidrig gewesen sei, abgewiesen. Es änderte damit auf die Berufung der Stadt ein Urteil der Vorinstanz.

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