Donnerstag, 21.10.2021
Besteuerung von Sportwetten mit Verfassungs- und Europarecht vereinbar

Der Bundesfinanzhof stuft die seit 2012 geltende Besteuerung von Sportwetten als mit dem Grundgesetz und mit Europarecht vereinbar ein. Die Steuer verstoße weder gegen den Gleichheitssatz noch gegen den freien Dienstleistungsverkehr, da sie in- und ausländische Anbieter gleichermaßen betreffe. Da ihre Höhe moderat sei, habe sie auch keine erdrosselnde Wirkung. 

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