Das Coronavirus lässt auch den Gerichten keine Ruhe: Nach dem Beherbergungsverbot geht es nun vielerorts um Sperrzeitverlängerungen, die vor dem Hintergrund steigender Infektionszahlen erlassen wurden und gegen die vor allem Gastronomen Sturm laufen. Einige Gerichte haben bereits entschieden – mit unterschiedlichem Ausgang. So wurde die Mannheimer Sperrzeitverlängerung bestätigt, Eilanträge aus Gießen, Osnabrück und Aachen hatten dagegen Erfolg.
Mehr lesenDie mit der Berliner SARS-CoV-2-Infektionsschutzverordnung verhängte Sperrstunde für Gaststätten hält einer rechtlichen Überprüfung nicht stand. Das hat das Verwaltungsgericht Berlin entschieden. Nach § 7 Abs. 4 der SARS-CoV-2-Infektionsschutzverordnung in der Fassung vom 06.10.2020 sind Gaststätten in der Zeit von 23 Uhr bis 6 Uhr des Folgetages zu schließen. Hiergegen setzten sich elf Gastronomen in zwei Eilverfahren erfolgreich zur Wehr.
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