Donnerstag, 1.6.2023
Sparda-Bank Berlin unterliegt erneut im Streit um Bankgebühren

Das Landgericht Berlin hat der Sparda-Bank Berlin untersagt, Klauseln zu Verwahrentgelten für Guthaben auf Giro- und Tagesgeldkonten zu verwenden, wenn diese der Kundschaft anhand gesonderter Formulare zur Unterschrift vorgelegt werden. Unzulässig seien auch vorformulierte "Vereinbarungen" zum Verzicht auf berechtigte Erstattungsansprüche. Das Urteil ist bereits das dritte, das der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) gegen die Sparda-Bank erwirkt hat.

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