Mittwoch, 1.2.2023
Bankkundin bekommt trotz Sparbuchs kein Geld

Bankinterne Unterlagen können als Beweis für die Unrichtigkeit eines Sparbuchs herangezogen werden, wenn weitere Umstände hinzukommen, die dafür sprechen, dass die Auszahlung des Sparbetrags bereits erfolgt ist. Dies hat das Oberlandesgericht Karlsruhe entschieden. Eine Bankkundin aus dem Großraum Baden-Baden könne daher trotz Vorlage eines Sparbuchs keine Auszahlung der Spareinlage von 70.100 Euro mehr verlangen, teilte das OLG am Mittwoch mit.

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Montag, 21.2.2022
Für kraftlos erklärtes Sparbuch verleiht Rechte wie Original-Sparbuch

Wer die Auszahlung von Guthaben nicht mit dem Sparbuch in der Hand verlangt, sondern nur aus dem Ausschließungsbeschluss, mit dem dieses für kraftlos erklärt wurde, hat grundsätzlich dieselben Rechte wie der Inhaber des Sparbuchs. Der Bundesgerichtshof betrachtet aber die Tatsache, dass das Sparbuch nicht mehr existiert, als starkes Indiz für die bereits erfolgte Auszahlung des Guthabens und die Entwertung des Dokuments.

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Donnerstag, 1.10.2020
Kein Auszahlungsanspruch bei gelochten Sparbüchern

Der Inhaber eines gelochten Sparbuchs hat keinen Anspruch auf Auszahlung darin aufgeführter Guthaben. Ein gelochtes Sparbuch begründe die Vermutung, dass es bereits wegen der Auszahlung des Sparbetrages entwertet wurde, entschied das Amtsgericht Frankfurt am Main mit Urteil vom 23.12.2019.

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