Freitag, 3.2.2023
Diskriminierung in Sozialplanabfindung

Sieht ein Sozialplan zur Abwicklung eines Unternehmens grundsätzlich eine zusätzliche Abfindung für schwerbehinderte Arbeitnehmer vor, unterbleibt deren Zahlung aber wegen einer Beschränkung auf einen Höchstbetrag, benachteiligt dies ältere Schwerbehinderte. Dies führt laut Bundesarbeitsgericht zu einer ungerechtfertigten Ungleichbehandlung innerhalb dieser Gruppe der Abfindungsberechtigten.

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Donnerstag, 30.6.2022
Keine Zusage höherer Sozialplanabfindung durch Schweigen des Arbeitgebers

Eine Gesamtzusage ist die an alle Beschäftigten des Betriebs oder einen bestimmten Teil von ihnen gerichtete ausdrückliche Erklärung des Arbeitgebers, bestimmte Leistungen erbringen zu wollen. Schweigt der Arbeitgeber auf einer Betriebsversammlung zum Vorbringen der Gewerkschaft über eine angebliche Betriebsvereinbarung bezüglich einer Sozialplanabfindung, liegt darin keine rechtsverbindliche Erklärung und insbesondere keine Gesamtzusage, so das Landesarbeitsgericht Düsseldorf.

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Dienstag, 8.2.2022
Keine Altersdiskriminierung im Sozialplan

Wer eine Abfindung im Sozialplan zur Abwicklung eines Unternehmens auf einen Höchstbetrag begrenzt und damit fast ausschließlich ältere Arbeitnehmer benachteiligt, diskriminiert sie dem Bundesarbeitsgericht zufolge nicht, wenn die Begrenzung nur die Begünstigung des Betroffenen durch die lange Zugehörigkeit zum Unternehmen verringert. Im streitgegenständlichen Fall verfolge sie das rechtmäßige Ziel, die zur Verfügung stehenden Mittel der Abwicklung gerecht auf alle Arbeitnehmer zu verteilen.

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Montag, 1.2.2021
Anknüpfung höherer Sozialplanabfindung an steuerlichen Kinderfreibetrag benachteiligt Frauen

Eine Sozialplan-Regelung, die einen pauschalen Zuschlag auf die Abfindung für unterhaltsberechtigte Kinder allein an einen Kinderfreibetrag als Lohnsteuerabzugsmerkmal knüpft, benachteiligt Frauen mittelbar. Dies hat das Landesarbeitsgericht Hessen rechtskräftig entschieden und der Klägerin den begehrten Zuschlag für ihre Kinder zugesprochen.

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