Ein Jobcenter muss einer Schülerin einkommensschwacher Eltern eine Gebühr von 10 Euro erstatten, die sie für eine auf dem Schulgelände stattfindende Zirkusprojektwoche bezahlt hatte. Eine Begrenzung des Bedarfs nur auf "Schulausflüge" verkürzt den Leistungsanspruch planwidrig, kritisierte das Bundessozialgericht. Gerade in der Schule müsse eine gleichberechtigte Teilhabe aller Kinder und Jugendlichen an Bildung erfolgen.
Mehr lesenEin Verwaltungsakt, der Eingliederungshilfen in Form eines persönlichen Budgets bewilligt, darf dem Empfänger nicht durch eine Zielvereinbarung die Verantwortung für den Erfolg der Maßnahme aufbürden. Einen rückwirkenden Widerruf wegen Verletzung der Abrede hält das Bundessozialgericht für unzulässig.
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