Donnerstag, 18.3.2021
Sonnenstudio darf unter Beachtung strenger Hygienevorgaben öffnen

Die Betreiberin eines Hamburger Sonnenstudios darf ihr Sonnenstudio unter Beachtung strenger Auflagen, die über das Maß der für andere Dienstleistungen mit Körperkontakt geltenden Einschränkungen hinausgehen, öffnen. Das derzeit geltende generelle Corona-Betriebsverbot für Sonnenstudios in Hamburg sei unverhältnismäßig, entschied das Verwaltungsgericht der Stadt heute in einem Eilverfahren.

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