Montag, 30.1.2023
BFH weist Klage gegen Solidaritätszuschlag ab

Der Bundesfinanzhof hat die Klage eines Ehepaars gegen den Solidaritätszuschlag abgewiesen. Dieser sei nicht verfassungswidrig. Die Bundesregierung kann damit weiter jährliche Einnahmen in zweistelliger Milliardenhöhe aus der Abgabe einplanen. Die Kläger hatten mit Unterstützung des Steuerzahlerbundes eine Vorlage an das Bundesverfassungsgericht erreichen wollen.

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