Freitag, 7.10.2022
"Rechtsanwalt" ohne Namensangabe ist keine einfache Signatur

Die einfache Signatur meint die einfache Wiedergabe des Namens am Ende des Textes, beispielsweise bestehend aus einem maschinenschriftlichen Namenszug unter dem Schriftsatz oder einer eingescannten Unterschrift. Unzureichend ist das Wort "Rechtsanwalt" ohne Namensangabe, betont der Bundesgerichtshof. Der Schriftsatz müsse sich einer bestimmten Person zuordnen lassen, die Verantwortung für den Inhalt übernommen habe.

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Montag, 16.5.2022
"Als elektronisches Dokument bei Gericht einreichen" – eigenes beA oder qeS

Der Bundesgerichtshof verdeutlicht, dass ein anwaltlicher Schriftsatz als elektronisches Dokument entweder mit einer qualifizierten Signatur (qeS) versehen werden oder über das eigene besondere Anwaltspostfach (beA) zum Gericht versendet werden muss. Anderenfalls erfülle das Schreiben nicht die formellen Voraussetzungen und sei unzulässig. Eine fortgeschrittene elektronische Signatur ist nicht länger ausreichend.

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