Freitag, 18.6.2021
Deutscher kann sich nicht auf Bedingungen der Auslieferungshaft im Senegal berufen

Auslieferungshaft im Senegal führt nicht ohne Weiteres zur Unverhältnismäßigkeit des deutschen Haftbefehls. Dies hat das Oberlandesgericht Hamm in einem jetzt veröffentlichten Beschluss vom 08.06.2021 klargestellt. Dies gelte auch dann, wenn die Haftbedingungen erschwert seien. Im konkreten Fall habe der Angeklagte diese jedenfalls durch seine Flucht nach Afrika selbst verursacht, heißt es in der rechtskräftigen Entscheidung des Gerichts.

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