Montag, 10.10.2022
Menschen mit Behinderung haben weiten Spielraum bei Auswahl ihrer Hilfsmittel

Das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen hat das Selbstbestimmungsrecht von Menschen mit Behinderungen gestärkt. Es hat entschieden, dass ihrem Wunsch- und Wahlrecht bei der Hilfsmittelversorgung weiter Raum zu gewähren ist. Im zugrunde liegenden Fall hatte ein querschnittsgelähmter Mann ein Hilfsmittel begehrt, um sich auch weiterhin aktiv fortbewegen zu können. Auf einen billigeren Elektrorollstuhl wollte er sich nicht verweisen lassen.

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