Dienstag, 9.6.2020
Verfassungsrichter geben AfD-Klage gegen Seehofer-Interview statt
Bundesinnenminister Horst Seehofer hätte ein Interview mit AfD-kritischen Äußerungen nicht auf der Internetseite seines Ministeriums veröffentlichen dürfen. Damit habe der frühere CSU-Chef gegen das Gebot staatlicher Neutralität verstoßen und die Partei in ihrem Recht auf Chancengleichheit verletzt, entschied das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe am 09.06.2020. Mehr lesen