Die Bundesregierung hat den Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung des Schutzes von Gerichtsvollziehern vor Gewalt sowie zur Änderung weiterer zwangsvollstreckungsrechtlicher Vorschriften vorgelegt. Das Gerichtsvollzieherschutzgesetz soll es Gerichtsvollziehern ermöglichen, bei der Polizei Auskunft über bestehende Gefahrenlagen einzuholen und bei Vollstreckungshandlungen Unterstützung durch die polizeilichen Vollzugsorgane zu erhalten.
Mehr lesenDie Bundesregierung hat am 20.01.2021 den Entwurf eines Gesetzes auf den Weg gebracht, mit dem Gerichtsvollzieher besser vor Gewalt geschützt sein sollen. Im Gerichtsvollzieherschutzgesetz vorgesehen sind zudem weitere Änderungen im geltenden Vollstreckungsrecht.
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