Bundesregierung will Gerichtsvollzieher besser vor Gewalt schützen

Die Bundesregierung hat den Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung des Schutzes von Gerichtsvollziehern vor Gewalt sowie zur Änderung weiterer zwangsvollstreckungsrechtlicher Vorschriften vorgelegt. Das Gerichtsvollzieherschutzgesetz soll es Gerichtsvollziehern ermöglichen, bei der Polizei Auskunft über bestehende Gefahrenlagen einzuholen und bei Vollstreckungshandlungen Unterstützung durch die polizeilichen Vollzugsorgane zu erhalten.

Körperliche Angriffe auf Gerichtsvollzieher

Hintergrund ist der Vorlage zufolge unter anderem, dass Gerichtsvollzieher in der Vergangenheit bei der Durchführung von Vollstreckungshandlungen wiederholt von Schuldnern oder von dritten Personen körperlich angegriffen und erheblich - zum Teil sogar tödlich - verletzt wurden. Dabei habe sich gezeigt, dass zwar in vielen Fällen im Vorfeld der Vollstreckungshandlung polizeiliche Erkenntnisse über eine bestehende Gefahr vorgelegen haben, Gerichtsvollzieher hierüber jedoch nicht informiert waren.

Auskunftsersuchen und Amtshilfe durch die Polizei

Mit dem Gerichtsvollzieherschutzgesetz (GvSchuG) soll nun eine rechtliche Grundlage geschaffen werden, die es Gerichtsvollziehern ermöglicht, bei der Polizei Auskunft darüber einzuholen, ob nach polizeilicher Einschätzung eine Gefahr für Leib oder Leben des Gerichtsvollziehers oder einer weiteren an der Vollstreckungshandlung beteiligten Person besteht. Gegebenenfalls sollen sie um Unterstützung durch die polizeilichen Vollzugsorgane nachsuchen können. Zudem soll eine Grundlage dafür geschaffen werden, die es Gerichtsvollziehern ermöglicht, auch ohne vorheriges Auskunftsersuchen um Unterstützung durch die polizeilichen Vollzugsorgane nachzusuchen. Über die Überweisung des Entwurfs in den Rechtsausschuss stimmt der Bundestag am 25.03.2021 ohne Aussprache ab.

Redaktion beck-aktuell, 19. März 2021.