Eine Personalvertretung hat bei der Entscheidung, zu welchen Schulungen sie ihre Mitarbeiter sendet, einen Spielraum. Sie kann eine Präsenzschulung auch dann auswählen, wenn ein Webinar mit gleichem Inhalt angeboten wird – trotz der höheren Kosten, die dann regelmäßig für Übernachtung und Verpflegung entstehen. So das BAG.
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