Die Aufstellung eines Urlaubsplans im Sinne des Personalvertretungsgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (LPVG NRW) umfasst auch die Festlegung allgemeiner Urlaubsgrundsätze und unterliegt somit der Mitbestimmung des Personalrats. Dies lässt sich dem Bundesverwaltungsgericht zufolge bereits aus dem Wortlaut der Regelung entnehmen, der auch die auf den Urlaubsplan hinführenden Vorentscheidungen miterfasst. Seine bisherige Rechtsprechung hat das BVerwG damit geändert.
Mehr lesenEine Fluggesellschaft darf die Personalvertretung Kabine nicht aus Kostengründen auf eine Online-Schulung für die Betriebsratsarbeit verweisen. Dies hat das Landesarbeitsgericht Düsseldorf am Donnerstag entschieden. Die Airline weigerte sich, die bei einer Fortbildung in Potsdam angefallene Übernachtungs- und Verpflegungskosten für zwei Mitarbeiter aus Düsseldorf zu zahlen. Das LAG hat der Personalvertretung diese Kosten jetzt zugesprochen.
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