Donnerstag, 1.4.2021
Schuhgeschäfte in Bayern dürfen öffnen

Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof in München hat mit Beschluss vom 31.03.2021 entschieden, dass Schuhgeschäfte zu den für die tägliche Versorgung unverzichtbaren Ladengeschäften im Sinne von § 12 Abs. 1 Satz 1 12. BayIfSMV gehören und damit auch in Gebieten mit einer 7-Tages-Inzidenz von über 100 öffnen dürfen.

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