Mittwoch, 23.2.2022
Kein selbstständiges Beweisverfahren bei Schiedsgutachtenabrede

Eine Schiedsgutachtenabrede steht einem selbstständigen Beweisverfahren grundsätzlich entgegen, soweit sich das Beweisthema mit der Vereinbarung deckt. Laut Bundesgerichtshof verhindert die Abrede, dass bei Auseinandersetzungen grundsätzlich bindend ein Schiedsgutachter eingeschaltet werden soll, eine gerichtliche Beweiserhebung.

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