Das Finanzamt darf zur Ermittlung des Kapitalwerts von Nießbrauch verschiedene Sterbetafeln für Männer und Frauen benutzen. Der BFH hält diese Differenzierung für gerechtfertigt, da sie zu realistischeren Ergebnissen führt.
Mehr lesenBei der Bewertung eines nicht börsennotierten Anteils an einer Kapitalgesellschaft für Zwecke der Schenkungsteuer kann kein pauschaler Holdingabschlag abgezogen werden, der nicht auf der konkreten Beschaffenheit des Wirtschaftsguts beruht. Das hält der BFH fest.
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