Freitag, 23.7.2021
Kneipen und Bars dürfen in Bayern vorerst auch wieder innen öffnen

Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof in München hat heute die coronabedingte Schließung der Innenräume reiner Schankwirtschaften vorläufig außer Vollzug gesetzt. Damit war der Eilantrag einer Wirtin aus Unterfranken erfolgreich. Eine unterschiedliche Behandlung von Schankwirtschaften wie Bars und Kneipen zu Speisewirtschaften ist nach Ansicht des Gerichts mittlerweile nicht mehr gerechtfertigt.

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