Ein Unfallgeschädigter kann auch dann einen Anspruch auf Verdienstausfall haben, wenn sich die ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung im Nachhinein als falsch erweist. Laut BGH kommt es darauf an, ob er im Einzelfall auf den "gelben Schein" vertrauen durfte.
Mehr lesenWer versehentlich eine spiegelverkehrte Duschkabine kauft, ist dafür selbst verantwortlich. Der Händler haftet nicht für die Beseitigung von Löchern, die der von ihm entsandte Monteur deswegen an der falschen Stelle im Bad gebohrt hat, meint das AG München.
Mehr lesen