Freitag, 23.6.2023
Bundestag halbiert Dauer von Ersatzfreiheitsstrafen

Wer eine Geldstrafe nicht zahlt, muss dafür nicht mehr so lange ins Gefängnis wie bisher. Der Bundestag hat die Dauer von Ersatzfreiheitsstrafen gestern halbiert. Der FDP-Abgeordnete Philipp Hartewig erklärte die Reform damit, dass eine Ersatzfreiheitsstrafe deutlich mehr in das Leben eines Menschen eingreife als eine Geldstrafe. Bisher orientierte sich die Dauer der Ersatzfreiheitsstrafe an der Zahl der Tagessätze, zu denen der Betroffene verurteilt worden war.

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Donnerstag, 25.5.2023
Änderungen im Sanktionsrecht beschlossen

Der Rechtsausschuss hat einen Regierungsentwurf zu Änderungen im Sanktionsrecht beschlossen, wonach Ersatzfreiheitsstrafen künftig halbiert sowie die Regelungen zur Unterbringung in Entziehungsanstalten enger gefasst und die Modalitäten zur Auswirkung auf eine Bewährungsstrafe angepasst werden sollen. Der Ausschuss ergänzte den Entwurf zudem um eine vom Bundesrat vorgeschlagene Regelung zur Verfolgung von bestimmten Straftaten im Ausland.

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Dienstag, 19.7.2022
Referentenentwurf zur Überarbeitung des Sanktionenrechts

Das Bundesministerium der Justiz hat heute einen Referentenentwurf zur Überarbeitung des Sanktionenrechts veröffentlicht. Der vorgelegte Entwurf sieht unter anderem vor, die Ersatzfreiheitsstrafen zu halbieren und menschenverachtende Beweggründe und Ziele - insbesondere geschlechtsspezifische Tatmotive - bei der Strafzumessung zu berücksichtigen. Unterbringungen in Entziehungsanstalten sollen seltener werden.

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