Das Bundesministerium der Justiz hat heute einen Referentenentwurf zur Überarbeitung des Sanktionenrechts veröffentlicht. Der vorgelegte Entwurf sieht unter anderem vor, die Ersatzfreiheitsstrafen zu halbieren und menschenverachtende Beweggründe und Ziele - insbesondere geschlechtsspezifische Tatmotive - bei der Strafzumessung zu berücksichtigen. Unterbringungen in Entziehungsanstalten sollen seltener werden.
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