Montag, 15.4.2024
Präzisierungen zum Werkstattrisiko gelten auch für Sachverständigenrisiko

Überhöhte Kostenansätze eines Sachverständigen sind für einen Geschädigten nach einem Unfall mitunter genauso schwer erkennbar wie die einer Werkstatt. Der BGH überträgt daher die kürzlich in mehreren Entscheidungen erläuterten Grundsätze zum Werkstattrisiko auf den Unfall-Sachverständigen.

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