Eigentlich gilt in saarländischen Spielhallen seit Dezember 2023 ein absolutes Rauchverbot. Doch eine Betreiberin muss sich hieran vorerst nicht halten, hat das OVG Saarlouis auf deren Eilantrag entschieden. Denn die Richterinnen und Richter halten das Verbot für verfassungswidrig.
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