Freitag, 16.7.2021
Rückforderungsdurchgriff nach Anfechtung eines finanzierten Autokaufs

Wer zur Finanzierung eines Autokaufs ein sogenanntes verbundenes Darlehen aufnimmt, kann nach Anfechtung des Kaufs auch die bereits gezahlten Kreditraten vom Darlehensgeber zurückfordern. Der Bundesgerichtshof hat den Streit um die einschlägige Rückforderungsanspruchsgrundlage nunmehr geklärt: Die Anfechtung ist absolut und wirkt bei verbundenen Verträgen auch gegenüber dem Darlehensgeber, so dass über das Bereicherungsrecht rückabgewickelt wird.

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