Freitag, 27.11.2020
Keine erneute Beweisaufnahme im Aufhebungsverfahren über einen Schiedsspruch

Die Beweiswürdigung eines Schiedsgerichts kann im Aufhebungsverfahren nicht durch eine eigene Beweiswürdigung des dann befassten Gerichts ersetzt werden. Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat mit dieser Begründung den Antrag auf Aufhebung eines Schiedsspruchs in einem Verfahren um Zahlung von Versicherungsleistungen in Höhe von 30 Millionen Euro mit Beschluss vom 26.11.2020 zurückgewiesen.

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