Dienstag, 31.1.2023
Härtefall in Räumungsklagen muss geprüft werden

Wer in einem Räumungsverfahren nach einer Eigenbedarfskündigung einen Härtefall geltend macht, hat einen Anspruch auf rechtliches Gehör dahingehend, dass dieser Einwand gebührend gewürdigt wird. Der Bundesgerichtshof hob ein Urteil auf, in dem sich das Gericht medizinische Sachkunde anmaßte und ein fachärztliches Attest für unschlüssig und nicht aussagekräftig erklärte. Es müsse ein Sachverständigengutachten eingeholt werden.

Mehr lesen