Ein Anspruch auf Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht kann weder auf behauptete Programmmängel noch Fragen der Glaubens- und Gewissensfreiheit gestützt werden. Die Rundfunkbeitragspflicht knüpfe in zulässiger Weise an die reine Empfangsmöglichkeit an, entschied das Verwaltungsgericht Koblenz.
Mehr lesenStellt ein dem Grunde nach Sozialhilfeberechtigter keinen entsprechenden Hilfeantrag, kann er auch keine Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht aus sozialen Gründen verlangen. Es bestehe kein entsprechendes Wahlrecht, entschied das Verwaltungsgericht Koblenz mit Urteil vom 19.10.2021.
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