Einer öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalt darf nicht allein deswegen eine Ausnahmegenehmigung zum Parken für Übertragungswagen versagt werden, weil dieser nicht mit fest installierter, sondern mit mobiler Übertragungstechnik ausgestattet ist. Wegen eines entsprechenden Ermessensfehlgebrauchs hat das Verwaltungsgericht Berlin das Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg von Berlin zur Neubescheidung der klagenden Rundfunkanstalt verurteilt.
Mehr lesenRadio Bremen hat Anspruch auf weitere Auskünfte zum Ausscheiden des ehemaligen Vorstandssprechers eines kommunalen Verkehrsunternehmens im Jahr 2014. Vor einer Veröffentlichung müsse die Rundfunkanstalt jedoch eine Abwägung möglicher gegenläufiger Interessen vornehmen, entschied das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig am 26.04.2021.
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