Das ArbG Berlin hat die Klage des früheren RBB-Verwaltungsdirektors Hagen Brandstäter gegen seine Entlassung überwiegend abgewiesen. Der zuletzt geschlossene Dienstvertrag aus dem Jahr 2018 sei nichtig und gewähre Brandstäter keinen Anspruch auf Ruhegeldzahlungen und Hinterbliebenenversorgung.
Mehr lesen