Freitag, 1.9.2023
Gericht bestätigt Entlassung des ehemaligen RBB-Verwaltungsdirektors

Das ArbG Berlin hat die Klage des früheren RBB-Verwaltungsdirektors Hagen Brandstäter gegen seine Entlassung überwiegend abgewiesen. Der zuletzt geschlossene Dienstvertrag aus dem Jahr 2018 sei nichtig und gewähre Brandstäter keinen Anspruch auf Ruhegeldzahlungen und Hinterbliebenenversorgung.

Mehr lesen