Gericht bestätigt Entlassung des ehemaligen RBB-Verwaltungsdirektors

Das ArbG Berlin hat die Klage des früheren RBB-Verwaltungsdirektors Hagen Brandstäter gegen seine Entlassung überwiegend abgewiesen. Der zuletzt geschlossene Dienstvertrag aus dem Jahr 2018 sei nichtig und gewähre Brandstäter keinen Anspruch auf Ruhegeldzahlungen und Hinterbliebenenversorgung.

Das Arbeitsgericht erklärte die Regelungen zum nachvertraglichen Ruhegeld für sittenwidrig. Daher habe sich der öffentlich-rechtliche ARD-Sender RBB auch Anfang Februar 2023 einseitig von dem Vertrag lossagen können. Auf die Wirksamkeit der Kündigung des Dienstverhältnisses kam es deshalb nicht mehr an.

Der Vertrag sah vor, dass Brandstäter nach Ablauf des Vertrages, bereits vor Erreichen des Rentenalters, ein Ruhegeld gezahlt werden sollte, ohne dass er hierfür eine Leistung hätte erbringen müssen. Auch aus anderen Quellen hätte er Einkünfte oder Versorgungen beziehen können, ohne dass diese auf das Ruhegeld anzurechnen gewesen wären.

Das Gericht sah hierin ein grobes Missverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung. Die Verpflichtung des RBB gehe weit über eine Kompensation für das Arbeitsplatzrisiko aufgrund des befristeten Dienstvertrages eines Verwaltungsdirektors hinaus.

Widerklage des RBB weitgehend erfolglos

Die Vereinbarung des Ruhegelds widerspreche außerdem den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit, an die der RBB gebunden sei. Schließlich gefährde der Vorwurf der Verschwendung von Rundfunkgebühren den Ruf und die Existenz des öffentlichen Rundfunks.

Auch eine Widerklage des RBB blieb vor dem ArbG überwiegend erfolglos. Eine Prämie für den ARD-Vorsitz müsse Brandstäter nur zu einem Drittel zurückzahlen. Und weil den RBB ein Mitverschulden am Zustandekommen der Vereinbarung treffe, könne er auch die weitergezahlten Bezüge, die Brandstäter während einer Arbeitsunfähigkeit in der Zeit des nichtigen Arbeitsvertrages erhalten habe, nicht zurückfordern.

Aufarbeitung der RBB-Krise geht weiter

Der RBB stürzte im Sommer 2022 in eine tiefe Krise. Im Zentrum der Vorwürfe der Vetternwirtschaft und der Verschwendung stehen die fristlos entlassene Intendantin Patricia Schlesinger und der zurückgetretene Verwaltungsratschef Wolf-Dieter Wolf. Beide wiesen die Vorwürfe zurück. Die Generalstaatsanwaltschaft Berlin ermittelt noch.

Schlesinger zog ihrerseits vor das Landgericht und klagte auf Ruhegeld gegen den RBB. Ein Verhandlungstermin steht noch nicht fest. In der Krise wurden zudem fast alle – nämlich drei von vier – Direktoren sowie die Leiterin der Intendanzabteilung entlassen. Sie alle zogen vor das ArbG.

Das ArbG Berlin teilte am Freitag auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur mit, dass die Ex-Intendanzleiterin Verena Formen-Mohr Berufung gegen ein erstes Gerichtsurteil eingelegt hat. Sie war im April mit ihrer Klage gegen ihre außerordentliche Kündigung gescheitert. Ein neuer Termin steht noch nicht fest.

ArbG Berlin, Urteil vom 01.09.2023 - 21 Ca 1751/23

Redaktion beck-aktuell, ew, 1. September 2023 (ergänzt durch Material der dpa).