Donnerstag, 16.2.2023
NPD-Kandidatur kostet ehemaligen Beamten Ruhegehalt

Ein Beamter im Ruhestand, der für die NPD kandidiert, muss damit rechnen, dass ihm das Ruhegehalt aberkannt wird. Dies zeigt ein vom Oberverwaltungsgericht Sachsen-Anhalt in Magdeburg entschiedener Fall. Das Gericht sah in der NPD-Kandidatur eines ehemals in der Bundeswehrverwaltung tätigen Ruhestandsbeamten einen Verstoß gegen dessen beamtenrechtliche Kernpflicht zur Verfassungstreue.

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