Freitag, 14.7.2023
Radarfallen müssen keine Rohmessdaten speichern

Das Grundrecht auf ein faires Verfahren verpflichtet den Staat nicht, nur Messgeräte aufzustellen, die die Rohmessdaten für eine spätere Überprüfung speichern. Das Bundesverfassungsgericht stellt klar, dass die Rechtsprechung zu standardisierten Messverfahren Betroffenen zwar ein Recht auf Zugang zu den Informationen der Bußgeldbehörde gibt – nicht aber darauf, dass die Behörde weitere Informationen erst schafft.

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