Rechtspfleger im Saarland können ab dem 01.04.2022 in Robe verhandeln. Das Justizministerium des Saarlandes hat hierzu die notwendigen rechtlichen Rahmenbedingungen geschaffen, wie es selbst mitteilt. Die Nutzung einer Robe ist freiwillig und obliegt der Entscheidung des sitzungsleitenden Rechtspflegers.
Mehr lesenDer als "Enfant terrible der Anwaltswerbung" bekannt gewordene Rechtsanwalt Martin Riemer ist beim Bundesgerichtshof mit seinem Antrag gescheitert, in dem Verfahren um die Zulässigkeit bestickter Roben die Berufung gegen ein Urteil des Anwaltsgerichtshofs Nordrhein-Westfalen zuzulassen. Anders als in früheren Verfahren des Anwalts geht es diesmal um Meinungsäußerungen auf Anwaltsroben.
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