Rechtspfleger im Saarland können ab April in Robe verhandeln

Rechtspfleger im Saarland können ab dem 01.04.2022 in Robe verhandeln. Das Justizministerium des Saarlandes hat hierzu die notwendigen rechtlichen Rahmenbedingungen geschaffen, wie es selbst mitteilt. Die Nutzung einer Robe ist freiwillig und obliegt der Entscheidung des sitzungsleitenden Rechtspflegers.

Rechtspfleger-Verband erfreut

"Mit der Möglichkeit, in Robe verhandeln zu können, wurde eine langjährige Forderung des Bundes Deutscher Rechtspfleger umgesetzt", sagte der Vorsitzende des Bundes Deutscher Rechtspfleger Landesverband Saarland e.V. Mathias Bölinger. Nunmehr werde die besondere Funktion des Rechtspflegers beispielsweise bei Insolvenz- und Zwangsversteigerungssachen auch optisch im Gerichtssaal sichtbar.

Staatssekretär: Entscheidung konsequent

"Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger übernehmen in der Justiz wichtige Aufgaben und sind wie Richterinnen und Richter in ihrer Unabhängigkeit nur dem Gesetz und Recht unterworfen", erläuterte Staatssekretär Roland Theis. Die Robe gelte als Symbol für Unparteilichkeit der Justiz. Daher sei es konsequent, dass ab April die saarländischen Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger in Robe verhandeln dürfen.

Redaktion beck-aktuell, 28. März 2022.