Bei Flatrate-Tarifen besteht eine erhöhte Veranlassung den Mobilfunkkunden über stark ansteigende Kosten durch hohe Roaming-Gebühren zu informieren. Die Pflicht gelte nicht nur gegenüber Verbrauchern, sondern auch bei Unternehmer-Kunden, wenn die zusätzlichen Kosten die zehnfache Höhe des Basistarifs überschritten, entschied das Amtsgericht München.
Mehr lesenDas Europäische Parlament und die EU-Mitgliedstaaten haben sich gestern über eine neue Roamingverordnung geeinigt. Demnach wird das bestehende System, in dem von den Bürgerinnen und Bürgern für Anrufe oder Datenverkehr auf Reisen innerhalb der EU keine zusätzlichen Gebühren verlangt werden dürfen, bis 2032 verlängert und es werden zusätzliche Vorteile und Schutzvorkehrungen für Verbraucherinnen und Verbraucher eingeführt.
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