Das Bundesjustizministerium hat einen Referentenentwurf und eine Formulierungshilfe zur Umsetzung der neugefassten EU-Richtlinie über die Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung vorgelegt. Vorgesehen ist danach eine 1:1-Umsetzung der Richtlinie. Für den Motorsport werde von der möglichen Ausnahme von der Kfz-Haftpflichtversicherung Gebrauch gemacht.
Mehr lesen