Das Bundeskabinett hat am Mittwoch einen Gesetzentwurf zur Umsetzung der EU-Richtlinie über die Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung (RL (EU) 2021/2118) beschlossen. Dieser sieht im Wesentlichen eine 1:1-Umsetzung vor. Der Gebrauch einzelner Arten von Fahrzeugen im Straßenverkehr und im Motorsport soll nach der Neuregelung erstmals versicherungspflichtig werden. Zudem gibt es Änderungen bei der Insolvenzabsicherung für Kfz-Haftpflichtversicherer.
Mehr lesenDas Bundesjustizministerium hat einen Referentenentwurf und eine Formulierungshilfe zur Umsetzung der neugefassten EU-Richtlinie über die Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung vorgelegt. Vorgesehen ist danach eine 1:1-Umsetzung der Richtlinie. Für den Motorsport werde von der möglichen Ausnahme von der Kfz-Haftpflichtversicherung Gebrauch gemacht.
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