Bei der Frage, in welcher Höhe dem Käufer eines Diesel-Neuwagens Restschadenersatz gegen den Hersteller zusteht, muss das Gericht konkret ermitteln, welchen Händlereinkaufspreis das Unternehmen für den erworbenen Pkw erlangt hat. Dabei kann der bereits verjährte Schadenersatzanspruch dem Bundesgerichtshof zufolge nicht vergleichsbetrachtend herangezogen werden. Der Händlereinkaufspreis müsse konkret ermittelt werden.
Mehr lesenGrundsätzlich kann ein geschädigter Dieselkäufer auch hinsichtlich des Erwerbs eines EU-Reimports Restschadensersatz vom Hersteller in Form der Herausgabe des Kaufpreises verlangen. Dies gelte aber nur, wenn der Fahrzeugkauf auf einer durchgreifenden mittelbaren Vermögensverschiebung beruhe, entschied der Bundesgerichtshof.
Mehr lesenWer im Dieselskandal erst 2020 gegen VW geklagt hat, bekommt höchstwahrscheinlich keinen Schadenersatz. Der Bundesgerichtshof will hier seiner Linie treu bleiben und auch keine Ausnahmen machen, wie sich am Donnerstag in einer Verhandlung in Karlsruhe abzeichnete. Weil es bei der Klägerin um ein neu gekauftes Auto geht, ist trotzdem noch nicht ausgemacht, dass sie leer ausgeht. In ihrem Fall könnte sogenannter Restschadenersatz in Betracht kommen. Die Richterinnen und Richter wollen das noch prüfen und ihr Urteil am 14. Juli verkünden.
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