Eine Patientin starb nach einer Unterleibs-OP, weil Ober- und Assistenzärztin trotz Zweifeln aufgrund einer angeblichen Anweisung des Chefarztes destilliertes Wasser als Spüllösung einsetzen. Laut OLG Köln haften die Ärztinnen persönlich, da sie nicht auf eine Änderung des Vorgehens gedrungen hatten.
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