Wer gegen seine Klausuren remonstriert, kann trotzdem im Eilverfahren zur mündlichen Prüfung im zweiten Staatsexamen zugelassen werden, sagt das OVG Lüneburg. Die Prüfungskommission könne die Leistung schließlich auch ohne Klausurnoten bewerten.
Mehr lesenEine Patientin starb nach einer Unterleibs-OP, weil Ober- und Assistenzärztin trotz Zweifeln aufgrund einer angeblichen Anweisung des Chefarztes destilliertes Wasser als Spüllösung einsetzen. Laut OLG Köln haften die Ärztinnen persönlich, da sie nicht auf eine Änderung des Vorgehens gedrungen hatten.
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