Das Schlachten ohne Betäubung nach jüdischen oder muslimischen Riten darf nicht verboten werden. Denn das widerspräche der in der europäischen Grundrechtecharta verankerten Religionsfreiheit, meint der Generalanwalt beim Europäischen Gerichtshof Gerard Hogan. Das Urteil des EuGH wird in einigen Wochen erwartet.
Mehr lesenDie Evangelisch-Lutherische Landeskirche Sachsens ist an Verwaltungsverfahren zur Bewilligung von Sonntagsarbeit in Callcentern zu beteiligen. Das hat das Bundesverwaltungsgericht mit Urteil vom 06.05.2020 entschieden. Die Vorschriften des Arbeitszeitgesetzes seien gegenüber Religionsgemeinschaften drittschützend, heißt es in der Begründung des Gerichts. Die Kirche könne sich auf die Religionsfreiheit berufen (Az.: 8 C 5.19).
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