Mittwoch, 19.4.2023
Änderung ausführenden Luftfahrtunternehmens kein erheblicher Reisemangel

Lässt der Veranstalter einer Pauschalreise den Flug kurzfristig nach dem Check-In durch ein anderes Luftfahrtunternehmen durchführen, so stellt dies keinen erheblichen Mangel der Reise dar, der den Reisenden zu einer Kündigung berechtigen könnte. Dies hat das Amtsgericht Hannover klargestellt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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