Montag, 13.9.2021
Erstattung der Kosten einer Klassenfahrt wegen Corona-Pandemie
Wurde eine Klassenfahrt wegen Corona storniert, kann der volle Reisepreis zurückverlangt werden. Mit der Pandemie habe eine erhebliche Beeinträchtigung nach § 651h Abs. 3 BGB vorgelegen, so das Oberlandesgericht Hamm in Bezug auf eine Klassenfahrt nach Liverpool, die ab dem 15.03.2020 hatte stattfinden sollen. in Liverpool sei das Ansteckungsrisiko damals deutlich erhöht gewesen. Dass das Auswärtige Amt erst später eine Reisewarnung ausgesprochen hatte, ändere daran nichts. Mehr lesen