Montag, 20.3.2023
Gespaltener Rechtsweg bei Regressansprüchen eines Unfallversicherungsträgers

Belangt eine Unfallversicherung einen Durchgangsarzt wegen eines Behandlungsfehlers, entscheidet der Ursprung des Regressanspruchs über den Rechtsweg. Für einen Amtshaftungsanspruch ist der ordentliche Rechtsweg eröffnet, während für eine Leistung aus einer sozialrechtlichen Verpflichtung die Sozialgerichtsbarkeit zuständig ist. Der Bundesgerichtshof spaltete im konkreten Fall die Ansprüche auf beide Rechtswege auf.

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Freitag, 4.2.2022
Durch Dritte verursachter Arbeitsunfall – Regressmöglichkeiten der Unfallversicherung

Ein Arbeitgeber muss für einen Arbeitsunfall eines Beschäftigten gegenüber der Unfallversicherung nur dann haften, wenn ihm oder einem Organ selbst vorwerfbar ist, den Unfall vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht zu haben. Der Bundesgerichtshof verneinte den Rückgriff auf das Unternehmen, wenn der Unfall darauf beruht, dass eine Fremdfirma ihren Verkehrssicherungspflichten nicht genügt hatte. Eine Zurechnung deren Verhaltens sei gesetzlich ausgeschlossen.

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