Das BVerfG hatte am 28. Juni per einstweiliger Anordnung verfügt, dass die non-binäre Person Maja T. nicht nach Ungarn ausgeliefert werden darf. Zu diesem Zeitpunkt war die Auslieferung aber bereits vollzogen worden. Nun hat das Gericht die Beschlussgründe veröffentlicht: Das KG hätte die Haftbedingungen in Ungarn genauer prüfen müssen.
Mehr lesenEin besserer Rechtsschutz für Opfer digitaler Gewalt – dies ist das Anliegen von Hamburgs Justizsenatorin Anna Gallina und ihrer sächsischen Ressortkollegin Katja Meier (beide Grüne), wie aus einem gemeinsamen Beschlussvorschlag für die Justizministerkonferenz am 10. November hervorgeht.
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