Hamburg und Sachsen wollen besseren Rechtsschutz für Hatespeech-Opfer

Ein besserer Rechtsschutz für Opfer digitaler Gewalt – dies ist das Anliegen von Hamburgs Justizsenatorin Anna Gallina und ihrer sächsischen Ressortkollegin Katja Meier (beide Grüne), wie aus einem gemeinsamen Beschlussvorschlag für die Justizministerkonferenz am 10. November hervorgeht.

Die Opfer sollen ihre Ansprüche schnell, leicht und effektiv durchsetzen können. Von Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) werden demnach Regelungsvorschläge erwartet, die von digitaler Gewalt Betroffenen den Zugang zum Recht nachhaltig erleichtern. Im April hatte das Bundesjustizministerium Eckpunkte für ein Ge­setz gegen di­gi­ta­le Ge­walt ver­öf­fent­licht.

"Beleidigungen im Internet werden vielfach kommentiert und geteilt. Sie verbreiten sich damit unkontrollierbar weiter und bleiben oft lange in der Welt", sagte Gallina der Deutschen Presse-Agentur. "Die derzeitige Gesetzeslage wird diesen Besonderheiten digitaler Gewalt nicht gerecht."

Für Betroffene sei es nicht nur schwierig, sondern auch teuer, ihre Ansprüche durchzusetzen. "Deshalb brauchen wir ein Update beim Rechtsschutz, damit sich die Betroffenen digitaler Gewalt effektiver zur Wehr setzen können", forderte die Senatorin.

Vorschlag: Abmahnung ohne Anwalt per Musterformular

Auch im digitalen Raum dürfe man keine rechtsfreien Räume dulden, sagte Sachsens Justizministerin Meier. "Digitale Gewalt, Hass und Hetze haben für die Betroffenen oft gravierende Folgen. Daher braucht es verlässliche und effektive gesetzliche Regelungen, die den Bürgerinnen und Bürgern wirksame Werkzeuge in die Hand geben, um gerichtlichen Schutz vor digitaler Gewalt zu erlangen."

Zum einen könnte man es den Betroffenen leichter machen, solche Beleidigungen oder Bedrohungen auch ohne Anwalt abzumahnen, sagte Gallina. "Möglich wäre das etwa in Form eines kostenlosen Musterformulars im Internet, zusammen mit Informationen, was eine Persönlichkeitsrechtsverletzung ist." Zum anderen könnte man Betroffenen mehr Zeit für einen Antrag auf eine einstweilige Verfügung bei Gericht geben. "Drittens müssen wir schauen, inwiefern wir die Betroffenen bei den Kosten entlasten. Denn die Kosten einer rechtlichen Auseinandersetzung könnten Betroffene davon abhalten, sich zu wehren."

Redaktion beck-aktuell, bw, 30. Oktober 2023 (dpa).