Ein Anwalt kann sich hinsichtlich seiner Bevollmächtigung nicht darauf berufen, dass die Abberufung des ihn beauftragenden Vorstands noch nicht im Vereinsregister eingetragen war. Der Vertrauensschutz des Registers ist laut Bundesgerichtshof nicht auf das Prozessrecht übertragbar. Der Anwalt sei im Verhältnis zum Verein auch kein außenstehender Dritter.
Mehr lesenWird im Protokoll nicht festgestellt, dass ein Urteil verkündet wurde, ist die Verkündung nicht bewiesen. Das Bundesarbeitsgericht entschied, dass in diesem Fall nur ein Entscheidungsentwurf ohne Wirkung vorliegt – aber kein Urteil. Ohne einen Abschluss sei die Sache auch noch in der Instanz anhängig, die den Fehler begangen hat.
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